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Allgemeine Geschäftsbedingungen Sommer 2010
1. Anmeldung Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von fRilingue. 2. Rechnung Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie innerhalb von 5 Tagen eine Bestätigung sowie den Einzahlungsschein für eine Anzahlung von Fr. 700.- die innerhalb von 10 Tagen auf unser Konto überwiesen werden muss. Zusätzlich erhalten sie einen Einzahlungsschein für die Restzahlung, die bis spätestens am 1. Juni 2010 zu begleichen ist. Mit der Bestätigung und dem Eingang Ihrer Anzahlung wird die definitive Teilnahme garantiert. 3. Rücktritt Ein Rücktritt vom Sprachkurs ist fRilingue schriftlich und eingeschrieben mitzuteilen. Für die Annullierung der gebuchten Sprachreise berechnen wir generell eine Bearbeitungsgebühr von 350 Franken. Trifft Ihre Annulierung nicht mindestens 30 Tage vor dem Beginn von fRilingue ein, werden wir Ihnen die 700 Franken Anzahlung für die entsprechenden Umtriebe nicht zurückerstatten. Trifft die Annulierung weniger als 7 Tage vor Beginn von fRilingue ein, müssen wir Ihnen den vollen Betrag verrechnen 4. Umbuchungen Für Umbuchungen verrechnen wir Ihnen 100 Franken administrativen Aufwand. 5. Abbruch Muss Ihr Kind aus Gründen höherer Gewalt (Krankheit, Unfall, etc.) den Sprachaufenthalt abbrechen, können wir Ihnen keine Rückerstattung gewähren. 6. Versicherung Die Versicherung ist Sache der TeilnehmerInnen. 7. Programmänderungen und Rücktritt durch fRilingue Wird eine Mindestteilnehmerzahl von 30 Teilnehmern nicht erreicht, kann fRilingue bis 2 Wochen vor Kursbeginn den Sprachkurs absagen. In diesem Falle bekommen Sie den ganzen geleisteten Betrag zurückerstattet. Muss fRilingue aus Gründen höherer Gewalt abgesagt werden, behaltet sich fRilingue das Recht vor, die Sprachferien abzubrechen. fRilingue kann nicht garantieren, dass für jeden Teilnehmer eine geeignete Gastfamilie gefunden wird. Trifft der Fall ein, dass nicht genügend Gastfamilien gefunden werden, bietet fRilingue die Möglichkeit, im Studentenheim Beauséjour unter Aufsicht eines Leiters zu wohnen. Sie haben aber auch die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. 8. Klassengrösse Um möglichst individuell auf die SchülerInnen eingehen zu können, garantieren wir eine Klassengrösse zwischen 5 und höchstens 7 Jugendlichen. (Im Jahr 2008 waren es durchschnittlich 4.86 Jugendliche pro Klasse). 9. Haftung fRilingue haftet im Rahmen der Sorgfalts-pflicht für den Inhalt der versprochenen Leistungen. Die Haftung ist auf die Höhe des Kurspreises beschränkt. 10. Vorbehalte des Veranstalters Wir behalten uns das Recht vor, Kursteilnehmer, welche unserer Meinung nach andere Kursteilnehmer in irgendeiner Art gefährden, wiederholt gegen die Regeln verstossen, unberechtigterweise Alkohol oder Drogen konsumieren oder den ordentlichen Kursablauf behindern, vom Programm auszuschliessen, ohne dass in diesem Fall ein Recht auf Rückerstattung besteht. Für nicht deponierte und abhanden gekommene Gegenstände oder Geld lehnen wir jegliche Haftung ab. 11. Betreuung der Jugendlichen fRilingue garantiert keine 24-stündige Überwachung der Jugendlichen. Falls die Jugendlichen sich während ihrer Freizeit (freie Nachmittage, freier Ausgang am Abend oder Sonntag) nicht an die Regeln und vorgegebenen Zeiten halten, lehnt fRilingue im Unfalle jede Haftung ab. Jugendliche welche sich am Abend nicht an die vorgegebenen Zeiten halten, werden nach einmaliger Verwarnung nach Hause geschickt. 12. Gerichtsstand Es gilt Schweizerisches Recht.
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