Begleitservice für alleinreisende Kinder (Unaccompanied Minor / UM)
Viele Eltern sind verständlicherweise unsicher, wenn ihr Kind allein reist. Die meisten Airlines bieten jedoch einen sogenannten Unaccompanied Minor Service (UM-Service) an. Dabei wird dein Kind vom speziell geschulten Airline-Personal betreut – vom Check-in bis zur Übergabe an die autorisierte Empfangsperson am Zielflughafen.
Je nach Airline gelten unterschiedliche Altersgrenzen und Bestimmungen.
Der UM-Service umfasst in der Regel:
- Betreuung beim Check-in
- Begleitung durch Sicherheits- und Passkontrolle
- Unterstützung beim Boarding
- Besondere Aufmerksamkeit während des Flugs
- Priorisierte Übergabe am Zielflughafen an die definierte Abholperson
Für diesen Service fällt je nach Airline eine zusätzliche Gebühr pro Strecke an.
Begleitservice je nach Airline
(relevant für unsere Destinationen – Angaben ohne Gewähr, bitte bei Buchung direkt bei der Airline prüfen)
Swiss
- UM-Service obligatorisch: 5–11 Jahre
- UM-Service optional: 12–17 Jahre
- Kinder unter 5 Jahren dürfen nicht allein reisen.
easyJet
- Kein UM-Service
- Alleinreisende Kinder werden erst ab 16 Jahren akzeptiert
- Kinder unter 16 Jahren müssen in Begleitung reisen.
British Airways
- Kein klassischer UM-Service mehr
- Alleinreisende Kinder werden erst ab 14 Jahren akzeptiert
- Kinder unter 14 Jahren müssen in Begleitung reisen.
Air Malta
- UM-Service verpflichtend: in der Regel 7–11 Jahre
- UM-Service optional: für ältere Minderjährige auf Anfrage
- Altersgrenzen können je nach Strecke variieren.
Austrian Airlines
- UM-Service obligatorisch: 5–11 Jahre
- UM-Service optional: 12–17 Jahre
Ryanair
- Kein UM-Service
- Mindestalter für alleinreisende Passagiere: 16 Jahre
Stellt friLingue eine Begleitperson für alleinreisende Kinder zur Verfügung?
1) Sprachaufenthalt in einem Schweizer friLingue-Camp
(Anreise mit dem Flugzeug aus dem Ausland in die Schweiz)
Hinflug
Ein Elternteil oder eine von euch benannte erwachsene Person begleitet das Kind zum Check-in und übergibt es dort dem UM-Service der Airline.
Am Flughafen in Genf oder Zürich wird das Kind vom Airline-Personal an einen zuvor mit euch kommunizierten friLingue-Mitarbeitenden übergeben. Wir begleiten euer Kind anschliessend sicher mit dem Auto oder Zug ins Camp.
Rückflug
Ein zuvor kommunizierter friLingue-Mitarbeitender begleitet das Kind zum Check-in und übergibt es dem UM-Service der Airline.
Am Zielflughafen wird das Kind vom Airline-Personal an die von euch benannte Abholperson übergeben.
WICHTIG
Die ID- oder Reisepassnummer der abholenden Person beim Rückflug muss friLingue spätestens 48 Stunden vor Abflug mitgeteilt werden.
Diese Person darf danach nicht mehr geändert werden.
Gebühren
Neben der Airline-Gebühr verrechnet friLingue für die Organisation und Begleitung:
CHF 100 pro Strecke / CHF 200 hin und zurück
2) Sprachaufenthalt im Ausland
(Sprachaufenthalt ausserhalb der Schweiz mit Flugreise)
Hinflug
Ein Elternteil oder eine erwachsene Begleitperson bringt das Kind zum Check-in (kein friLingue-Mitarbeitender).
Am Zielflughafen im Ausland wird das Kind vom Airline-Personal an einen zuvor kommunizierten Mitarbeitenden der Partnerschule oder – falls vereinbart – an die Gastfamilie übergeben.
Rückflug
Ein zuvor kommunizierter Mitarbeitender der Partnerschule oder ein Vertreter der Gastfamilie begleitet das Kind zum Check-in.
Am Schweizer Flughafen wird das Kind vom Airline-Personal an die von euch benannte Abholperson übergeben.
Wichtig
Auch hier muss die ID- oder Reisepassnummer der abholenden Person am Schweizer Flughafen spätestens 48 Stunden vor Abflug bekannt gegeben werden.
Ein Wechsel der Abholperson ist danach nicht mehr möglich.
Gebühren
Die meisten Partnerschulen verrechnen zusätzlich zur Airline-Gebühr eine Servicepauschale.
Die entsprechenden Kosten sind auf unserer Website sowie im Anmeldeformular unter „Extras“ aufgeführt.