Annulations- und Reiserücktrittsversicherung

Mit der Reiserücktrittsversicherung können Sie Ihre Buchung bei friLingue entspannt angehen. Wenn Sie Ihre Reise kurzfristig stornieren müssen, werden Ihnen die Stornierungskosten oder Mehrkosten erstattet.

Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Wenn Sie Ihre Reise kurzfristig vor Reiseantritt aufgrund eines unerwarteten Ereignisses stornieren müssen, ist die Freude vorbei.  Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie zuverlässig vor den Kosten, die bei einem Reiserücktritt entstehen.bei einem Reiserücktritt aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses erhalten Sie Ihre Stornokosten zurück.der Preis für die Reiserücktrittsversicherung beträgt 4,1% des gesamten Buchungspreises bei friLingue. Für Kunden, die mit dem Flugzeug anreisen, kann auch der Preis des Flugtickets in die Reiserücktrittsversicherung eingeschlossen werden, Sie müssen uns unter info@frilingue.com kontaktieren.

Wie kann ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Um einen Rundumschutz auf Reisen zu gewährleisten, bieten wir im Rahmen von Reiseversicherungspaketen eine Reiserücktrittsversicherung an. Da wir eine Kombination aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung empfehlen, schützen Sie unsere Versicherungsleistungen sowohl vor als auch während Ihrer Reise. Der Vorteil: Wenn Sie Ihre Reise innerhalb der ersten Hälfte (max. 8 Tage) unerwartet stornieren müssen, erhalten Sie den versicherten Reisepreis zurück. Brechen Sie Ihre Reise in der zweiten Hälfte ab, erstatten wir Ihnen anteilig alle im Voraus gebuchten Reiseleistungen (z.B. Sportkurse, Wellnessbehandlungen, etc.). Auch die zusätzlichen Reisekosten bei einer verspäteten Rückreise sind abgedeckt. Im Übrigen: Alle Produkte mit inkludierter Reiserücktrittsversicherung können innerhalb von 30 Tagen nach Buchung abgeschlossen werden. Für weitere Informationen zur Reiserücktrittsversicherung kontaktieren Sie uns unter info@frilingue.com


NEU: Maximale Sicherheit durch die Zusatzversicherung* "Corona-Schutz".

ACHTUNG: Der Corona-Schutz gilt als Ergänzung zur Annullations-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung und kann nur in Kombination mit dieser gebucht werden! Die Abschlussfrist beträgt 30 Tage vor Reisebeginn. Die Prämie für den Corona Schutz ist 2,1 Prozent vom Reisepreis (Kombination Annulations- und Reiserücktrittsversicherung + Zusatzversicherung = ca. 6,2% des Gesamtpreises).
 

1. Annulationsversicherung

Folgende Leistungen sind von der Annulationsversicherung abgedeckt:

  • Bei Nichtantritt der Reise
    • Ersatz der vertraglich geschuldeten Annullationskosten
    • Erstattung von Zusatzkosten bei Teilstornierung eines Mitversicherten
  • Bei Umbuchung
    • Erstattung von Umbuchungskosten aus versichertem Grund
    • Erstattung von Umbuchungskosten bis 42 Tage vor Reiseantritt ohne Begründung (bis 30 CHF)
  • Bei verspätetem Reiseantritt
    Erstattung zusätzlicher Reisekosten und Kosten für nicht genutzten Teil der Reise
     

*Folgende Leistungen sind von der Zusatzversicherung "Corona-Schutz" abgedeckt (Optionale Ergänzung zur Annullations-Versicherung):

  • Bei Nichtantritt der Reise
    • Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten
    • Erstattung des Einzelzimmerzuschlags
  • Bei verspätetem Reiseantritt
    • Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
    • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
  • bei Umbuchung der Reise  
    • Ersatz der Umbuchungskosten


Versicherte Ereignisse:

  • Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Schwangerschaftskomplikationen oder Tod (auch nahestehender Personen)
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen
  • Gelockerte implantierte Gelenke
  • Chronische Erkrankung, bei einer unerwarteten akuten Verschlimmerung
  • Beschädigung des Eigentums (Schadenhöhe mindestens CHF 2'500)
  • Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung
  • Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln von mindestens zwei Stunden
  • Fahruntüchtigkeit des für die Reise vorgesehenen Privatfahrzeugs aufgrund von Unfall oder Panne
  • Nichtantritt der Reise aufgrund einer offiziellen Reisewarnung (zum Beispiel durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA)
  • Unerwartete Vorladung als Zeuge vor Gericht
  • Diebstahl von Reisepass oder Identitätskarte unmittelbar vor der Abreise
  • Scheidungsklage bzw. Auflösung der Lebensgemeinschaft
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule, Universität bzw. Fachhochschule oder an einem College
  • Und mehr
     

Zusätzlich versicherte Ereignisse bei Abschluss der Zusatzversicherung Corona-Schutz:

Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund

  • eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder
  • am Tag der Hinreise (Reisebeginn) die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) verweigert wird.




2. Reiserücktrittsversicherung

Folgende Leistungen sind von der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt:

  • Bei Reiseabbruch:
    • Übernahme zusätzlicher Rückreisekosten und anteilige Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen
  • Bei Reiseunterbrechung:
    • Zusätzliche Reisekosten, Mehrkosten für die Fortsetzung der Reise und anteilige Kosten nicht beanspruchter Leistungen
  • Bei verspäteter Rückreise:
    • Erstattung von zusätzlichen Reisekosten

       

*Folgende Leistungen sind von der Zusatzversicherung "Corona-Schutz" abgedeckt (Optionale Ergänzung der Reiserücktrittsversicherung) :

  • Bei Reiseabbruch:
    • Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
    • Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
    • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
  • Bei verspäteter Rückreise
    •  Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.



Versicherte Ereignisse:

  • Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Schwangerschaftskomplikationen oder Tod
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen
  • Gelockerte implantierte Gelenke
  • Chronische Erkrankung, bei einer unerwarteten akuten Verschlimmerung
  • Beschädigung des Eigentums (Schadenhöhe mindestens CHF 2'500)
  • Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln von mindestens zwei Stunden
  • Nichtantritt der Reise aufgrund einer offiziellen Reisewarnung (zum Beispiel durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA)
  • Unerwartete Vorladung als Zeuge vor Gericht
  • Unerwarteter Termin zur Organ- bzw. Gewebespende
  • Adoption eines minderjährigen Kindes
  • Unerwartete Einberufung zum Militär- oder Zivildienst
  • Leistung von Katastrophenhilfe, sofern die versicherte Person Mitglied von Feuerwehr oder Rettung ist



Zusätzlich versicherte Ereignisse bei Abschluss der Zusatzversicherung Corona-Schutz:

Versicherte Ereignisse: Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund

  • eine Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder eine Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder
  • am Tag der Rückreise (Reiseende) die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert wird